§ 1 Name
Der Verein führt den Namen Eltern und Freunde der Astrid-Lindgren-Schule Halle. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt den Zusatz „e.V.“
§ 2 Sitz
Der Verein hat seinen Sitz in Halle/Saale.
§ 3 Zweck und Steuerbegünstigung
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Zweck des Vereins ist die Unterstützung von Bildung und Erziehung an der Förderschule „Astrid Lindgren“.
- Der Zweck des Vereins wird verwirklicht insbesondere durch Förderung der SchülerInnen im Rahmen von Schulprojekten, Arbeitsgemeinschaften und Schulveranstaltungen, die dem Erhalt der Gemeinschaft dienen. Hierbei werden die Aktivitäten von Eltern, Freunden, Pädagogen und Sponsoren zusammengefasst.
- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
- Der Verein ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.
- Es ist ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmegespräch besteht nicht. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
- Der Austritt ist schriftlich dem Vorstand gegenüber zu erklären. Er wird zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Austritt erklärt wird, wirksam.
- Über einen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Dem Auszuschließenden ist vor der Beschlussfassung eine Anhörung zu gewähren.
§ 5 Beiträge
- Es werden Geldbeiträge als regelmäßige Jahresbeiträge erhoben.
- Über Höhe und Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
- Ist ein Mitglied länger als 2 Jahre mit der Zahlung von Beiträgen im Rückstand, endet seine Mitgliedschaft automatisch.
§ 6 Organe
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 7 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens jährlich einmal. Die Mitglieder versammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Die Einberufung der Versammlung muss die Gegenstände der Beschlussfassung (Tagesordnung) bezeichnen. Die Einberufung erfolgt schriftlich an die zuletzt mitgeteilte Anschrift. Ist eine Emailadresse des Mitgliedes mitgeteilt, kann die Einladung eines Mitgliedes auch an die zuletzt bekannte Emailadresse erfolgen, wenn es nichts anderes schriftlich gegenüber dem Verein bestimmt hat.
- Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist stets beschlussfähig.
- Die Versammlung wird, soweit nichts abweichend beschlossen wird, von einem Mitglied des Vorstandes geleitet.
- Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen offen. Die Mitgliederversammlung kann abweichende Verfahren beschließen.
- Beschlüsse und Wahlen sind zu protokollieren. Das Protokoll hat Ort, Datum, Tagesordnung und das Ergebnis der Abstimmung/Wahlen zu enthalten und ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.
- Soweit keine anderen Mehrheiten gesetzlich oder in dieser Satzung vorgeschrieben sind, genügt für die Beschlussfassung die einfache Mehrheit der anwesenden abgegebenen Stimmen.
- Vollmachten oder Stimmboten sind nicht zugelassen.
§ 8 Vorstand
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 5-7 Personen.
- Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Verein nach Außen. Sie sind einzelvertretungsberechtigt.
- Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von drei Jahren bestellt. Sie bleiben jedoch auch darüber hinaus bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.
- Vorstehende Regelungen gelten für die geborenen Liquidatoren entsprechend.
§ 9 Auflösung
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Förderschule „Astrid Lindgren“.
Halle, den 24.01.2013