Hausordnung der Astrid-Lindgren-Schule
(beschlossen in der Schulkonferenz am 24.08.1993)
- die Öffnungszeit der Schule ist wie folgt festgelegt: 7:00 Uhr – 15:00 Uhr
- das Verlassen des Schulgebäudes in der Zeit von 7:00 Uhr – 13:45 Uhr ist den SchülerInnen verboten
- 7:00 Uhr – 8:00 Uhr findet die Unterrichtsvorbereitung statt
- Unterrichtsbeginn ist 8:00 Uhr
- von 8:00 Uhr – 13:45 Uhr findet der Unterricht in Blöcken mit Pausenzeiten statt
- bis 7:45 Uhr erscheinen LehrerInnen und SchülerInnen
- eine Bewegungspause ist von 9:35 Uhr – 10:00 Uhr einzurichten
- der Aufsichtspflicht ist ständig nachzukommen
- jedes Klassenteam ist in den Pausen eigenverantwortlich
- 13:45 Uhr – 15:00 Uhr finden pädagogische bzw. lerntherapeutische Angebote statt
- bei Betreten des Schulgebäudes tritt das Handyverbot in Kraft
- im Brandfall ist die Benutzung des Fahrstuhls verboten
- Unfälle sind der Schulleitung sofort zu melden und im Unfallbuch einzutragen
- Daten von SchülerInnen (wie z. B. Adressen und Telefonnummern) sind bei Veränderung sofort zu aktualisieren
- für die Sicherheit der SchülerInnen muss das Schulgelände immer verschlossen sein
- das Benutzen der Durchgangsräume erfolgt nur im Notfall
- bei Unterrichtsgängen ist das Eintragen mit Zielangaben im Heft an der Eingangstür zwingend erforderlich
- während der Benutzung der Spielgeräte im Außenbereich ist auf Ordnung und Sicherheit zu achten (Belehrung)
- alle SchülerInnen achten auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit:
- langsames Gehen und Benutzung der Treppenaufgänge
- das Hantieren an den Elektrotüren, Elektroschaltern und Feuerlöschern ist untersagt