Hausordnung der Astrid-Lindgren-Schule
- die Öffnungszeit der Schule ist wie folgt festgelegt: 7:00 Uhr – 15:00 Uhr
- das Verlassen des Schulgebäudes in der Zeit von 7:00 Uhr – 13:45 Uhr ist den Schülerinnen/ Schülern verboten
- 7:00 Uhr – 8:00 Uhr findet die Unterrichtsvorbereitung statt
- Unterrichtsbeginn ist 8:00 Uhr
- von 8:00 Uhr – 13:45 Uhr findet der Unterricht in Blöcken mit Pausenzeiten statt
- bis 7:45 Uhr erscheinen Lehrerinnen/ Lehrer und Schülerinnen/ Schüler
- vor dem Betreten der Klassenräume werden die Schuhe gewechselt, um die Verschmutzung des Bodens, welcher auch regelmäßig als Lernumgebung genutzt wird, gering zu halten
- eine Bewegungspause ist von 9:35 Uhr – 10:00 Uhr einzurichten
- der Aufsichtspflicht ist ständig nachzukommen
- jedes Klassenteam ist in den Pausen eigenverantwortlich
- 13:45 Uhr – 15:00 Uhr finden pädagogische bzw. lerntherapeutische Angebote statt
- bei Betreten des Schulgebäudes tritt das Handyverbot in Kraft
- im Brandfall ist die Benutzung des Fahrstuhls verboten
- Unfälle sind der Schulleitung sofort zu melden und im Unfallbuch einzutragen
- Daten von Schülerinnen/ Schülern (wie z. B. Adressen und Telefonnummern) sind bei Veränderung sofort zu aktualisieren
- für die Sicherheit der Schülerinnen/ Schüler muss das Schulgelände immer verschlossen sein
- das Benutzen der Durchgangsräume erfolgt nur im Notfall
- bei Unterrichtsgängen ist das Eintragen mit Zielangaben im Heft an der Eingangstür zwingend erforderlich
- während der Benutzung der Spielgeräte im Außenbereich ist auf Ordnung und Sicherheit zu achten (Belehrung)
- alle Schülerinnen/ Schüler achten auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit:
- langsames Gehen und Benutzung der Treppenaufgänge
- das Hantieren an den Elektrotüren, Elektroschaltern und Feuerlöschern ist untersagt
〉Selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten, wie etwa Gewaltandrohung, Selbstverletzung oder aggressives Verhalten, wird in unserer Einrichtung nicht geduldet und ernst genommen. Zum Schutz aller Beteiligten erfolgt in solchen Fällen eine sofortige Gefährdungseinschätzung durch pädagogische Fachkräfte. Je nach Schwere werden Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen. Ziel ist immer der Schutz und die bestmögliche Unterstützung aller Beteiligten.